Ab wann darf man dann?
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerschein-Klasse erworben werden.
Die Theorieprüfung darf man frühestens 3 Monate – die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters zur jeweiligen Fahrschul- / Fahrzeugklasse absolviert werden.
Habt ihr noch weitere Fragen? Meldet euch (per E-Mail oder hier geht es zum Kontakformular / Impressum), wir geben euch sehr gerne weitere Auskunft.
Ist meine Sprache bei der Führerscheinprüfung ein Hindernis?
Eine gewisse Zeit lang wurde die theoretische Führerscheinprüfung in Deutschland ausschließlich in Deutsch abgenommen. Mittlerweile kann die Prüfung auch in einer der 11 weiteren Fremdsprachen absolviert werden. Damit steht es dem Prüfling frei, in welcher Sprache / Muttersprache er die Führerschein-Prüfung ablegen möchte.
Dank technisch-hochversierter Technik stellt eine Fremdsprache während der Führerscheinausbildung nun keine Hürde mehr dar.
Aktuelle Termine
Nächster Theorieunterricht
15.07.2025
Lektion : 1 + 2 ZW A
Beginn 18.00 Uhr
Jetzt anmelden & persönlichen Termin vereinbaren
Im Raum 307
Für alle, die neu anfangen: Bitte ca. 45 Minuten früher da sein...
MfG André
Für weitere Termine könnt Ihr uns gerne kontaktieren.
+49 (0) 151 / 18 20 29 29
